Führerscheinklassen der Fahrschule Biedel Dresden und Radebeul

Wir bilden folgende Führerscheinklassen für Sie aus:


Klasse AM: Kleinkrafträder 50 ccm, 45 bbH, Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1: Leichtkraftrad bis 125 ccm, Mindestalter 16 Jahre
Klasse A begrenzt: Motorrad bis 35 KW, Mindestalter 18 Jahre
Klasse A offen: Motorrad ohne Beschränkungen, Mindestalter 24 Jahre
Klasse B: PKW bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit „Hängerchen“, auch Automatik, Mindestalter 17 Jahre
Klasse BE: PKW bis 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger, Mindestalter 18 Jahre


Aufbauseminar (ASF) für Fahranfänger
Fahreignungsseminar (FES) für Kraftfahrer / Punkteabbau
Auffrischungsseminar für Ältere und Wenigfahrer
Weiterbildungen zu Verkehrsrechtsänderungen
Fahrlehrerausbildung (2. Phase)



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Die aktuellen Führerscheinklassen:


PKW Klassen:


Klasse B (18 Jahre / 17 Jahre mit Begleitung)
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max9 Plätzen (einschl.Fahrer)
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen :
– Anhänger bis 750 kg zG
– Anhänger über 750 kg zG,wenn die Summe der
zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger
nicht größer ist als 3.500 kg.


Klasse B 96 (18 Jahre)
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn
Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit
einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der
Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg,
aber nicht größer als 4.250 kg.


Klasse BE (18 Jahre)
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug
der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg
betragen.


Motorrad Klassen:


Klasse AM (15 Jahre)
Krafträder – Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km / h bbH
– Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
– Verbrennungsmotor max. 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder – vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/ h
Fremdzündungsmotor ( z.B. Benziner ), Hubraum max. 50 ccm
Andere Verbrennungsmotorren ( z.B. Diesel ) max.4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
bei vierrädrigenLeichtkraftfahrzeugen
Leermasse max. 350 kg
( bei Elektromotor ohne Batterie ).


Klasse A1 (16 Jahre)
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum , max.11 KW Motorleistung,
Leistungsgewicht max.
0,1 kW/ kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/ h bbH,
max.15 kW


Klasse A2 (18 Jahre)
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht
max. 0,2 kW/ kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur prakt. Prüfung


Klasse A (ab 24 Jahre Direkteinstieg)
Kraftrad über 45 km/ h bbH
über 35 kW Motorleistung,Leistungsgewicht von mehr
als 0,2 kw/ kg
Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer Aufstiegsprüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.